LAG Hamm, Urteil vom 12.09.1995 - Aktenzeichen 7 Sa 961/95
DRsp Nr. 2001/4095
Planstelleninhaber: Recht auf Eigenkündigung
Der im Ersatzschuldienst auf Lebenszeit angestellte hauptberufliche Lehrer (sog. Planstelleninhaber) hat nicht das Recht, jederzeit seine Entlassung aus dem Dienstvertrag ohne Angabe von Gründen zu verlangen; § 33LBG NRW beruht auf der Eigenart des öffentlichen Dienstes und ist deshalb nicht entsprechend anwendbar, § 8 Abs. 2EFG NRW.