LAG Köln - Beschluss vom 25.04.2012
7 Ta 22/12
Normen:
§ 114 ZPO;
Vorinstanzen:
ArbG Köln, vom 07.12.2011 - Vorinstanzaktenzeichen 6 Ca 7259/11

PKH; hinreichende Erfolgsaussichten

LAG Köln, Beschluss vom 25.04.2012 - Aktenzeichen 7 Ta 22/12

DRsp Nr. 2013/15565

PKH; hinreichende Erfolgsaussichten

Um "hinreichende Erfolgsaussichten" im Sinne von § 114 ZPO zu bejahen, kommt es nicht darauf an, ob der Rechtsstandpunkt, auf den der PKH-Antragsteller sein Klagebegehren stützt, mit der Rechtsmeinung derjenigen Kammer des Arbeitsgerichts übereinstimmt, die im Einzelfall für die Entscheidung zuständig ist, sondern es reicht aus, dass der Rechtsstandpunkt des Antragstellers objektiv vertretbar erscheint. Dies ist regelmäßig dann der Fall, wenn er sich auf eine gängige Rechtsprechung anderer Gerichte oder anderer Kammern des zuständigen Arbeitsgerichts stützen kann.

Tenor

Auf die sofortige Beschwerde der Klägerin hin wird der Prozesskostenhilfebeschluss des Arbeitsgerichts Köln vom 07.12.2011 abgeändert:

Der Klägerin wird für ihre Klage vom 23.09.2011, die Gegenstand des Verfahrens Arbeitsgerichts Köln6 Ca 7259/11 ist, Prozesskostenhilfe in vollem Umfang mit Wirkung ab Antragstellung unter Beiordnung von Rechtsanwalt Klingenberg und mit der Maßgabe bewilligt, dass die Klägerin aufgrund ihrer glaubhaft gemachten persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse derzeit keinen eigenen Beitrag zu den Kosten zu leisten hat.

Normenkette:

§ 114 ZPO;

Gründe