LAG Rheinland-Pfalz - Beschluss vom 01.04.2011
8 Ta 50/11
Normen:
ZPO § 114;
Vorinstanzen:
ArbG Ludwigshafen, vom 08.02.2011 - Vorinstanzaktenzeichen 4 Ca 2393/10

PKH; Erfolgsaussicht - Zurückweisung eines PKH-Antrages wegen fehlender Erfolgsaussicht

LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 01.04.2011 - Aktenzeichen 8 Ta 50/11

DRsp Nr. 2011/10728

PKH; Erfolgsaussicht - Zurückweisung eines PKH-Antrages wegen fehlender Erfolgsaussicht

Die sofortige Beschwerde des Klägers gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Ludwigshafen vom 08.02.2011 - Az. 4 Ca 2393/10 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

Normenkette:

ZPO § 114;

Gründe:

Die nach § 127 Abs. 2 Satz 2 ZPO statthafte und vorliegend insgesamt zulässige sofortige Beschwerde hat in der Sache keinen Erfolg. Das Arbeitsgericht hat in der angefochtenen Entscheidung vielmehr sowohl im Ergebnis zu Recht als auch mit zutreffender Begründung den Antrag des Klägers auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe zurückgewiesen.