1. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Stralsund (Kammern Neubrandenburg) vom 01.10.2020 -
2. Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten über die Vergabe zweier, intern ausgeschriebener Stellen, insbesondere die Berücksichtigungsfähigkeit gesundheitlicher Gründe.
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