Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss der 25. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 3.7.2017 -
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
I.
Der Antragsteller begehrt Prozesskostenhilfe für eine Klage, mit der er Schadensersatzansprüche gegen seinen behandelnden Arzt geltend machen will, weil dieser ihn im Hinblick auf seine Krankschreibung unzureichend informiert habe.
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