Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Erfurt vom 15.01.2015 -
Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten um das Vorliegen einer Fortsetzungserkrankung und eine damit verbundene Unterbrechung der Entgeltsicherung im Krankheitsfall.
Die Klägerin, Jahrgang 1970, ist bei der Beklagten seit Oktober 2000 tätig. Sie arbeitet als Controllerin, zuletzt mit einem Grundgehalt von 2.742,38 € im Monat. Der Hausarzt der Klägerin, Dr. F... aus Arnstadt, bescheinigte ihr für die Zeiträume vom 15.11.2012 bis zum 11.01.2013, vom 01.04.2013 bis zum 20.09.2013 und vom 30.09.2013 fortlaufend (mindestens bis 06.11.2014) Arbeitsunfähigkeit. Für den Zeitraum ab dem 30.09.2013 verweigert die Beklagte die Leistung von Zahlungen.
Testen Sie "Praxishandbuch Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|