Auf die Beschwerden der Arbeitgeberin und des Betriebsrates wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Gelsenkirchen vom 27.01.2015 -
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
A.
Die Beteiligten streiten über die Unwirksamkeit der am 15.04.2014 durchgeführten Betriebsratswahl.
Testen Sie "Praxishandbuch Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|