Auf die Beschwerde der Beteiligten zu 1) wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Bonn vom 22. Februar 2012 -
Die Zustimmung des Beteiligten zu 2) zur Einstellung des Arbeitnehmers B Z in die Abteilung V des Betriebes V V wird ersetzt.
Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
I.
Die Arbeitgeberin betreibt noch die Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrats zur Einstellung von Herrn Z in den Betrieb V in S .
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