Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Koblenz vom 1. Juli 2020, Az.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten um die Wirksamkeit einer Wartezeitkündigung sowie die Erteilung eines Zwischenzeugnisses.
1. 2. 1. 2.
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