Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Herne vom 23.09.2014 -
Es wird festgestellt, dass die als Versetzung bezeichnete Personalmaßnahme vom 12.11.2012 betreffend die Zuordnung des Klägers zum Mitarbeiterentwicklungscenter (M.E.C.) unwirksam ist.
Die Berufung der Beklagten wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
Die Revision wird zugelassen.
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