Auf die Berufung der Beklagten wird das am 11.01.2013 verkündete Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels teilweise abgeändert und zur Klarstellung wie folgt neu gefasst:
1. 2. 3. 4. 5. II. III. IV. V.
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