OVG Sachsen-Anhalt - Beschluss vom 16.09.2009
6 L 2/09
Normen:
BPersVG § 9 Abs. 2; BPersVG § 9 Abs. 4 S. 1 Nr. 2;
Vorinstanzen:
VG Magdeburg, vom 30.01.2009 - Vorinstanzaktenzeichen 10 A 3/07

Pflicht einer Dienststelle zum Nachweis der Befugnis zur Führung des gerichtlichen Verfahrens durch eine Vollmacht innerhalb der Ausschlussfrist; Anforderungen an den Nachweis der Bevollmächtigung innerhalb der gesetzlichen Ausschlussfrist; Anforderungen an das Schriftformerfordernis für ein Übernahmeverlangen nach § 9 Abs. 2 Bundespersonalvertretungsgesetz (BPersVG)

OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 16.09.2009 - Aktenzeichen 6 L 2/09

DRsp Nr. 2009/22656

Pflicht einer Dienststelle zum Nachweis der Befugnis zur Führung des gerichtlichen Verfahrens durch eine Vollmacht innerhalb der Ausschlussfrist; Anforderungen an den Nachweis der Bevollmächtigung innerhalb der gesetzlichen Ausschlussfrist; Anforderungen an das Schriftformerfordernis für ein Übernahmeverlangen nach § 9 Abs. 2 Bundespersonalvertretungsgesetz (BPersVG)

1. Die Pflicht der Dienststelle, die Befugnis zu Führung des gerichtlichen Verfahrens durch eine Vollmacht innerhalb der Ausschlussfrist nachzuweisen, (BVerwG, Beschl. v. 01.12.2003 - 6 P 11/03 -), gilt auch für die Fälle, in denen die Behörde des Verfahren nicht selbst, sondern durch einen Rechtsanwalt als Verfahrensbevollmächtigten führt. 2. Die für den Nachweis der Bevollmächtigung innerhalb der gesetzlichen Ausschlussfrist zu stellenden Anforderungen beanspruchen Geltung nicht nur für den Fall der Auflösung eines gesetzlichen Arbeitsverhältnisses nach § 9 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 BPersVG, sondern auch einen Antrag auf die Feststellung, dass ein Arbeitsverhältnis nach § 9 Abs. 2 BPersVG nicht begründet worden ist (a. A.: VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 18.01.2005 - PB 15 S 1129/04 -).