Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Dortmund vom 22.01.2015 -
Der Kläger hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten im Kern darum, ob Pausenzeiten weiterhin als zu vergütende Arbeitszeiten anzurechnen sind.
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