Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Aachen vom 14. August 2014-
Der Zahlungsantrag wird in Höhe von weiteren 3.083,68 € abgewiesen.
II.Die Klägerin wird verurteilt, an den Beklagten 3.083,68 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01. Dezember 2014 zu zahlen.
III.Im Übrigen wird die Berufung des Beklagten einschließlich der Hilfswiderklage zurückgewiesen.
IV.Die erstinstanzlichen Kosten des Rechtsstreits tragen beide Parteien zu je 50 %. Die Kosten des Berufungsverfahrens werden dem Beklagten zu 3/5 und der Klägerin zu 2/5 auferlegt.
V.Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten über die Rechtmäßigkeit der vom Beklagten vorgenommenen Vollstreckung aus einem Vergleich.
1. 2.
Testen Sie "Praxishandbuch Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|