Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 17.08.2015 -
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger Auslieferungsprovisionen für den Zeitraum Januar 2012 bis April 2014 in Höhe von € 38.377,23 brutto nebst Verzugszinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszins seit dem 21.11.2014 zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
Die Revision wird zugelassen.
Testen Sie "Praxishandbuch Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|