Pfändungsfreigrenze des Arbeitseinkommens bei Gehaltsumwandlung; Gläubigerbenachteiligung durch Entgeltumwandlungsvereinbarung nach Pfändung des Arbeitseinkommens
LAG Niedersachsen, Urteil vom 19.08.2010 - Aktenzeichen 4 Sa 970/09 B
DRsp Nr. 2010/19263
Pfändungsfreigrenze des Arbeitseinkommens bei Gehaltsumwandlung; Gläubigerbenachteiligung durch Entgeltumwandlungsvereinbarung nach Pfändung des Arbeitseinkommens
Der Pfändungsschutz des § 851 cZPO führt im Falle der Gehaltsumwandlung nicht zu einer höheren Pfändungsfreigrenze des Arbeitseinkommens des Schuldners.Eine nach einer Pfändung des Arbeitseinkommens abgeschlossene Entgeltumwandlungsvereinbarung kann wegen Gläubigerbenachteiligung unwirksam sein.
1.Der Pfändungsschutz des § 851 cZPO gilt nicht für laufende Rentenbeiträge, die der Schuldner, wenn er sie leisten will, aus seinem Einkommen zu leisten hat.
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Praxishandbuch Arbeitsrecht" abrufen.
Testen Sie "Praxishandbuch Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.