Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Hamburg vom 08. April 2009 - 23 Ca 14/09 - abgeändert:
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.
Die Revision wird zugelassen.
Der Kläger nimmt den Beklagten in seiner Funktion als Insolvenzverwalter über das Vermögen des Herrn M.P. (im Folgenden: Schuldner) in Anspruch.
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