ArbG Darmstadt, vom 14.04.1993 - Vorinstanzaktenzeichen 9 Ca 408/92
II. Hessisches Landesarbeitsgericht - Urteil vom 30. August 1994 - 6 Sa 1282/93 -,
Personenbedingte Kündigung bei Verlust der Fluglizenz
BAG, Urteil vom 31.01.1996 - Aktenzeichen 2 AZR 68/95
DRsp Nr. 1996/21247
Personenbedingte Kündigung bei Verlust der Fluglizenz
»1. Wird die Fluglizenz eines Verkehrsflugzeugführers ungültig, kann dies grundsätzlich als personenbedingter Grund dessen Kündigung nach § 1 Abs. 2KSchG rechtfertigen.2. Macht der Pilot geltend, die Nichtverlängerung der Verkehrsflugzeugführerlizenz sei nicht auf fliegerische Leistungsmängel sondern auf eine vom Arbeitgeber zu vertretende irreguläre Überspannung der Checkanforderungen zurückzuführen, so hat dies der Arbeitgeber zu widerlegen (§ 1 Abs. 2 Satz 4 KSchG); insofern gelten die von der Rechtsprechung erarbeiteten Grundsätze zur abgestuften Darlegungslast bei Entschuldigungs- und Rechtfertigungsvorbringen des Arbeitnehmers.«