OVG Nordrhein-Westfalen - Beschluss vom 07.04.2022
1 A 392/18
Normen:
VwGO § 124 Abs. 2 Nr. 1; GG Art. 33 Abs. 5; BBG § 78; SGB IX § 185 Abs. 5;
Vorinstanzen:
VG Köln, - Vorinstanzaktenzeichen 15 K 11084/16

Personelle Unterstützung durch Kollegen bei der Erbringung der persönlichen Arbeitsleistung des Arbeitnehmers bzw. Dienstleistung des Beamten; Notwendigkeit einer dauerhaften Arbeitsassistenz § 185 Abs. 5 SGB IX; Voraussetzungen für eine Zulassung der Berufung

OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 07.04.2022 - Aktenzeichen 1 A 392/18

DRsp Nr. 2022/5904

Personelle Unterstützung durch Kollegen bei der Erbringung der persönlichen Arbeitsleistung des Arbeitnehmers bzw. Dienstleistung des Beamten; Notwendigkeit einer dauerhaften Arbeitsassistenz § 185 Abs. 5 SGB IX; Voraussetzungen für eine Zulassung der Berufung

Tenor

Der Antrag wird auf Kosten der Klägerin abgelehnt.

Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf 5.000,00 Euro festgesetzt.

Normenkette:

VwGO § 124 Abs. 2 Nr. 1; GG Art. 33 Abs. 5; BBG § 78; SGB IX § 185 Abs. 5;

Gründe

Der Antrag auf Zulassung der Berufung hat keinen Erfolg.