Die Rechtsbeschwerde gegen den Beschluss des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen - Fachsenat für Bundespersonalvertretungssachen - vom 30. August 2018 wird zurückgewiesen.
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Die Beteiligten streiten um das Bestehen eines Auskunftsrechts des Personalrats und die Informationspflicht der Dienststellenleitung bei Stellenbesetzungen ab der Besoldungsgruppe A 16.
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