VG Mainz, vom 10.12.2019 - Vorinstanzaktenzeichen 5 K 498/19
Personalvertretungsrechtliches Beschlussverfahren zur Frage der beachtlichen Verweigerung der Zustimmung durch den Personalrat zu der für zwei Beamte vorgesehenen Einweisung in eine mit einer Amtszulage ausgestatteten Planstelle; Keine Mitbestimmung bei Dienstpostenbewertungen für Beförderungen oder beförderungsähnliche Maßnahmen; Unrechtmäßige Verweigerung der Zustimmung zur Beförderung
OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 27.05.2020 - Aktenzeichen 5 A 10100/20.OVG
DRsp Nr. 2020/9384
Personalvertretungsrechtliches Beschlussverfahren zur Frage der beachtlichen Verweigerung der Zustimmung durch den Personalrat zu der für zwei Beamte vorgesehenen Einweisung in eine mit einer Amtszulage ausgestatteten Planstelle; Keine Mitbestimmung bei Dienstpostenbewertungen für Beförderungen oder beförderungsähnliche Maßnahmen; Unrechtmäßige Verweigerung der Zustimmung zur Beförderung
1. Soweit Dienstpostenbewertungen für Beförderungen oder beförderungsähnliche Maßnahmen von Bedeutung sein können, so unterfallen diese nicht dem Rügebereich der Mitbestimmung. Sie betreffen vielmehr die Beurteilung der Eignung (Art. 33 Abs. 2GG) des für die Beförderung bzw. beförderungsähnliche Maßnahme ausgewählten Bewerbers, bei dem der Dienststellenleitung ein weiter Ermessens- und Beurteilungsspielraum zusteht, in den der Personalrat grundsätzlich nicht eindringen kann.
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Praxishandbuch Arbeitsrecht" abrufen.
Testen Sie "Praxishandbuch Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.