OVG Niedersachsen - Beschluss vom 24.09.2009
18 LP 9/08
Normen:
NPersVG § 75 Abs. 1Nr. 6Nr. 15; NSchG § 44 Abs. 4 Nr. 3;
Vorinstanzen:
VG Hannover, vom 05.06.2008 - Vorinstanzaktenzeichen 17 A 872/08

Personalvertretungsrechtliche Beteiligungspflichen bei einem Aufgabenzuwachs einer Dienststelle als sachliche Zuständigkeitsregelung mit lediglich mittelbaren innerdienstlichen Auswirkungen; Notwendigkeit einer Beteiligung des Personalrats bei der Aufstellung oder wesentlichen Änderung von Organisationsplänen und Geschäftsverteilungsplänen; Beteiligungsrechte des Personalrats bei der Übertragung dienstrechtlicher Befugnisse auf die allgemeinbildenden Schulen

OVG Niedersachsen, Beschluss vom 24.09.2009 - Aktenzeichen 18 LP 9/08

DRsp Nr. 2009/25147

Personalvertretungsrechtliche Beteiligungspflichen bei einem Aufgabenzuwachs einer Dienststelle als sachliche Zuständigkeitsregelung mit lediglich mittelbaren innerdienstlichen Auswirkungen; Notwendigkeit einer Beteiligung des Personalrats bei der Aufstellung oder wesentlichen Änderung von Organisationsplänen und Geschäftsverteilungsplänen; Beteiligungsrechte des Personalrats bei der Übertragung dienstrechtlicher Befugnisse auf die allgemeinbildenden Schulen

Ein Aufgabenzuwachs einer Dienststelle als sachliche Zuständigkeitsregelung mit lediglich mittelbaren innerdienstlichen Auswirkungen unterliegt nicht der personalvertretungsrechtlichen Beteiligungspflicht nach § 75 Abs. 1 Nr. 15 NPersVG.

Normenkette:

NPersVG § 75 Abs. 1Nr. 6Nr. 15; NSchG § 44 Abs. 4 Nr. 3;

Gründe:

I.

Der Antragsteller begehrt die Verpflichtung des Beteiligten zur Rücknahme der mit Erlass vom 31. Mai 2007 - 13.4 - 03 000 VORIS 20480 - (Nds. MBl. S. 487) vorgenommenen Übertragung dienstrechtlicher Befugnisse auf die allgemeinbildenden Schulen.