VGH Baden-Württemberg - Beschluss vom 12.04.2007
PL 15 S 940/05
Normen:
LPVG § 17 Abs. 4 Satz 1 ; LPVG § 24 Abs. 1 Satz 1 ; LPVG § 25 Abs. 1 ; LPVGWO § 10 Abs. 1 ; LPVGWO § 11 Abs. 3 ; LPVGWO § 11 Abs. 4 ; LPVGWO § 11 Abs. 6 ;
Vorinstanzen:
VG Stuttgart PL - 21 K 8/05 - 26.09.2005,

Personalvertretung: Wahl Personalrat, Wahlanfechtung, Wahlvorschlag einer Gewerkschaft, Wahlvorschlag wahlberechtigter Beschäftigter, Irreführung der Wahlberechtigten, irreführendes Kennwort

VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 12.04.2007 - Aktenzeichen PL 15 S 940/05

DRsp Nr. 2008/8263

Personalvertretung: Wahl Personalrat, Wahlanfechtung, Wahlvorschlag einer Gewerkschaft, Wahlvorschlag wahlberechtigter Beschäftigter, Irreführung der Wahlberechtigten, irreführendes Kennwort

»1. Die Verwendung einer Gewerkschaftsabkürzung zur Kennzeichnung eines Wahlvorschlags wahlberechtigter Beschäftigter bei einer Personalratswahl ist zulässig, wenn die gewerkschaftlich interessierten Wähler nach den Umständen des konkreten Einzelfalles über die gewerkschaftliche Herkunft des Wahlvorschlags informiert sind und ihre Irreführung deshalb ausgeschlossen ist. 2. Eine etwaige Vorstellung der Wähler, ein mit einer Gewerkschaftsabkürzung als Kennwort versehener Wahlvorschlag wahlberechtigter Beschäftigter sei von einer in der Dienststelle vertretenen Gewerkschaft eingereicht worden, ist unschädlich, wenn dieser Wahlvorschlag von der betreffenden Gewerkschaft herrührt und von ihr inhaltlich gestaltet wurde.«

Normenkette:

LPVG § 17 Abs. 4 Satz 1 ; LPVG § 24 Abs. 1 Satz 1 ; LPVG § 25 Abs. 1 ; LPVGWO § 10 Abs. 1 ; LPVGWO § 11 Abs. 3 ; LPVGWO § 11 Abs. 4 ; LPVGWO § 11 Abs. 6 ;

Gründe:

I.

Zwischen den Antragstellern und den übrigen Beteiligten besteht Streit über die Rechtmäßigkeit der im Jahre 2005 durchgeführten Wahl des Personalrats beim Staatstheater Stuttgart, soweit die Gruppe der Arbeiter betroffen ist.