Personalrat: Unterrichtungsanspruch bei Arbeitsverhältnis außerhalb des KSchG
LAG Düsseldorf, Urteil vom 12.04.1991 - Aktenzeichen 2 Sa 46/91
DRsp Nr. 2002/8901
Personalrat: Unterrichtungsanspruch bei Arbeitsverhältnis außerhalb des KSchG
1. Der Arbeitgeber hat den Personalrat auch bei einem Arbeitsverhältnis, das dem Kündigungsschutzgesetz noch nicht unterfällt in gleicher Weise zu unterrichten wie es bei Kündigungen, die unter § 1KSchG fallen, vorgesehen ist.2. Zur Frage, wann eine Kündigung unwirksam ist, wenn der Personalrat objektiv unvollständig informiert wurde.