LAG Köln - Urteil vom 11.08.2000
11 Sa 477/00
Normen:
BPersVG § 75 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 ; Bundesumzugskostengesetz (BUKG) vom 11.12.1990 § 3 Abs. 1 Nr. 1 ;
Vorinstanzen:
ArbG Köln, vom 11.01.2000 - Vorinstanzaktenzeichen 6 Ca 6124/99

Personalrat: Mitbestimmung bei Umsetzung innerhalb der Dienststelle

LAG Köln, Urteil vom 11.08.2000 - Aktenzeichen 11 Sa 477/00

DRsp Nr. 2000/10277

Personalrat: Mitbestimmung bei Umsetzung innerhalb der Dienststelle

»Im Bereich des BPersVG ist eine Umsetzung innerhalb der Dienststelle trotz eines damit verbundenen Dienstortwechsels mitbestimmungsfrei, wenn die neue Dienststätte im "Einzugsgebiet" im Sinne des Umzugskostenrechts liegt (§ 75 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 BPersVG; zur Zeit Entfernung unter 30 km gemäß BUKG). Entgegen der herrschenden Literaturmeinung wird damit aber nicht auf das Einzugsgebiet der bisherigen Dienststätte oder des bisherigen Dienstortes verwiesen, sondern auf das Einzugsgebiet der Wohnung des Angestellten.«

Normenkette:

BPersVG § 75 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 ; Bundesumzugskostengesetz (BUKG) vom 11.12.1990 § 3 Abs. 1 Nr. 1 ;

Hinweise:

Die Sache ist anhängig bei BAG unter 1 AZR 627/00

Vorinstanz: ArbG Köln, vom 11.01.2000 - Vorinstanzaktenzeichen 6 Ca 6124/99