Auf die sofortige Beschwerde des Klägers wird der Ordnungsgeldbeschluss des Arbeitsgerichts Münster vom 22.04.2013 -
I. Der 36 Jahre alte, mit einem Grad der Behinderung von 50 schwerbehinderte Kläger hat in einem bei dem Arbeitsgericht Münster seit Anfang Januar 2013 anhängig gewesenen Rechtsstreit gegen die Beklagte gemäß § 15 Abs. 2 AGG eine Entschädigungszahlung in Höhe von 6.107,-€ verlangt, nachdem er im Rahmen einer Bewerbung um eine Schulhausmeisterstelle nicht zu einem Vorstellungsgespräch geladen worden war. Das Verfahren ist inzwischen vergleichsweise erledigt worden.
Testen Sie "Praxishandbuch Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|