Auf die Rechtsbeschwerde der Beteiligten zu 1) und 2) wird der Beschluss des Landesarbeitsgerichts Nürnberg vom 27. November 2008 - 5 TaBV 79/07 - aufgehoben.
Die Beschwerde der Beteiligten zu 3) gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Würzburg - Kammer Aschaffenburg - vom 11. September 2007 -
Von Rechts wegen!
A. Die Beteiligten streiten darüber, ob die zu 3) beteiligte Arbeitgeberin der Antragstellerin die Kosten zu erstatten hat, die dieser durch die Fremdbetreuung ihrer beiden minderjährigen Kinder während ihrer auswärtigen Betriebsratstätigkeit entstanden sind.
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