LAG Chemnitz, Urteil vom 14.03.2001 - Aktenzeichen 3 Sa 175/00
DRsp Nr. 2002/15263
Persönliche Zulage gemäß § 24BAT-O
»Der Angestellte des öffentlichen Dienstes (hier: Lehrer) kann die persönliche Zulage gemäß § 24BAT-O auch dann beanspruchen, wenn sich seine Eingruppierung nicht nach der Vergütungsordnung (Anlagen 1 a und 1 b zum BAT-O), sondern über den ÄnderungsTV Nr. 1 zum BAT-O nach besoldungsrechtlichen Tätigkeitsmerkmalen richtet.«