1. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Mannheim vom 15.05.2009 -
2. Der Kläger trägt die Kosten der Berufung.
3. Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten darüber, in welcher Höhe dem Kläger eine persönliche Zulage nach § 6 Abs. 2 des Tarifvertrages über sozialverträgliche Begleitmaßnahmen im Zusammenhang mit der Umgestaltung der B. zusteht.
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