Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Hannover vom 26.11.2008,
Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten darüber, ob der Beklagte persönlich für eine Verbindlichkeit aus einem Abfindungsvergleich haftet, den er als Insolvenzverwalter mit dem Kläger abgeschlossen hat.
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