Die Parteien streiten über die persönliche Haftung des Beklagten aus einem Altersteilzeitverhältnis.
Der Beklagte war Geschäftsführer der Firma B. P. mbH, der persönlich haftenden Gesellschafterin der Firma E.A. S. GmbH & Co. KG (im Folgenden: Firma S.). Bei letzterer trat der Kläger am 01.01.1993 als Arbeitnehmer ein.
Am 01.04.2001 schlossen "Geschäftsleitung und ... Betriebsrat der Firma E. A. S. GmbH & Co. KG zur Einführung von Altersteilzeit ... auf der Grundlage des Tarifvertrages zur Altersteilzeit (
"11. Insolvenzsicherung
Der Arbeitgeber weist entsprechend §
Der darin in Bezug genommene, zum 01.01.1998 in Kraft getretene
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