Auf die Beschwerde der Beteiligten zu 2 + 3 wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Köln vom 15.08.2008 - Az.: 1 BV 259/07 - abgeändert:
Die Anträge werden insgesamt zurückgewiesen.
Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
I.
Nachdem die Beteiligten im Berufungsverfahren den Streit über die ordnungsgemäße Durchführung des Wahlverfahrens beigelegt haben, streiten die Beteiligten nur noch um die Wirksamkeit einer im Betrieb der Arbeitgeberin durchgeführten Betriebsratswahl aus Rechtsgründen.
Testen Sie "Praxishandbuch Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|