Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Wiesbaden vom 25. September 2013 - 2/7/2
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 20.731,91 (in Worten: Zwanzigtausendsiebenhunderteinunddreißig und 91/100 Euro) Euro zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
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