Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts
Berlin vom 5. Juni 2020 wird zurückgewiesen.
Die Beklagte trägt auch die Kosten des Berufungsverfahrens.
Die Revision wird zugelassen.
Die Beteiligten streiten über die Erstattung geleisteter Vergütung für stationäre Krankenhausbehandlung in Höhe von 5.494,90 Euro.
Die Klägerin ist eine Innungskrankenkasse mit Sitz in Saarbrücken. Sie entstand am 1. Juli 2009 aus der Fusion der IKK Südwest-Direkt mit der IKK Südwest-Plus. Sie ist nur für die Bundesländer Hessen, Rheinland-Pfalz und Saarland geöffnet.
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