LAG Thüringen - Urteil vom 31.03.2021
6 Sa 274/18
Normen:
TVöD -VKA § 12; TVöD EntgO VKA Anl. 1 Teil B Abschn. XIV Nr. 1 EG 6 Stufe 6; TVöD EntgO VKA Anl. 1 Teil B Abschn. XIV Nr. 1 EG 9; TVÜ-VKA § 29 Abs. 1; TVÜ-VKA § 29b; ThFwOrgVOt § 19 Abs. 2;
Vorinstanzen:
ArbG Gera, vom 18.04.2018 - Vorinstanzaktenzeichen 7 Ca 235/17

Parallelentscheidung zu LAG Thüringen 6 Sa 270/18 v. 31.03.2021

LAG Thüringen, Urteil vom 31.03.2021 - Aktenzeichen 6 Sa 274/18

DRsp Nr. 2021/8812

Parallelentscheidung zu LAG Thüringen 6 Sa 270/18 v. 31.03.2021

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Gera vom 18.04.2018 - 7 Ca 235/17 - wird auf seine Kosten zurückgewiesen.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

TVöD -VKA § 12; TVöD EntgO VKA Anl. 1 Teil B Abschn. XIV Nr. 1 EG 6 Stufe 6; TVöD EntgO VKA Anl. 1 Teil B Abschn. XIV Nr. 1 EG 9; TVÜ-VKA § 29 Abs. 1; TVÜ-VKA § 29b; ThFwOrgVOt § 19 Abs. 2;

Tatbestand:

Die Parteien streiten über die tarifgerechte Eingruppierung des Klägers.

Die Beklagte erfüllte ihre Aufgaben im Brandschutz und in der allgemeinen Hilfe durch Errichtung und Unterhaltung einer Freiwilligen Feuerwehr als rechtlich unselbstständige städtische Einrichtung. Grundlage ist die Satzung der Freiwilligen Feuerwehr zuletzt in ihrer Neufassung vom 25.7.2013, wegen deren Einzelheiten auf die hiervon zu den Akten gereichte Kopie (Bl. 66-74 d. A.) Bezug genommen wird.

Der Kläger war Mitglied dieser Freiwilligen Feuerwehr. Der Bürgermeister der Beklagten berief ihn mit Wirkung ab 1.8.1995 zum Zugführer und als solchen mit Wirkung vom 31.5.2015 wieder ab; seitdem war er als Gruppenführer tätig.