Der Antrag der Klägerin auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für die Durchführung der Berufung gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Lübeck vom 04.02.2020 -
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
I.
Die Klägerin begehrt Prozesskostenhilfe für ein beabsichtigtes Berufungsverfahren.
Die Parteien streiten über die Zahlung einer Entschädigung nach dem AGG sowie klagerweiternd über diverse Feststellungs- und Zwischenfeststellungsanträge.
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