1. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Elmshorn - Kammer Meldorf - vom 30.09.2021, Az. 5 Ca 824 c/20, wird verworfen.
2. Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Beklagte.
3. Die Revision wird nicht zugelassen.
Im Berufungsverfahren sind abgerechnete Nettolohnansprüche der Klägerin sowie Schadensersatzansprüche der Beklagten aus einem beendeten Arbeitsverhältnis streitgegenständlich.
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