Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Kaiserslautern - Auswärtige Kammern Pirmasens - vom 22. Juli 2021, Az.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten über die Wirksamkeit einer betriebsbedingten Kündigung.
Der im September 1974 geborene Kläger (verheiratet, drei unterhaltsberechtigte Kinder) war seit dem 1. März 2010 bei der Beklagten, zuletzt als Qualitätsprüfer Greentag DS
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