1. Die Berufung des beklagten Landes gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Hannover -
2. Das beklagte Land trägt die Kosten der Berufung.
3. Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten über die zutreffende Eingruppierung der Klägerin nach der Entgeltordnung für Lehrkräfte der Länder (TV EntgO-L).
Wegen des erstinstanzlichen Sach- und Streitstandes wird auf den Tatbestand des angefochtenen Urteils Bezug genommen.
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