Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Herne vom 09.10.2013 -
Die Revision wird zugelassen, soweit die Berufung des Klägers, die sich gegen die Abweisung des Zahlungsantrags durch das Arbeitsgericht richtet, zurückgewiesen wurde.
Die Parteien streiten über die Wirksamkeit einer Kündigung, die die Beklagte auf betriebliche Gründe stützen will, sowie über den Anspruch des Klägers auf Zahlung einer Abfindung aus einem Sozialplan.
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