Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 03. Juli 2013 - 15 Ca 9145/12 - teilweise abgeändert.
Die Klage wird abgewiesen, soweit der Klägerin durch das Urteil des Arbeitsgerichts mehr als 518,05 EUR (in Worten: Fünfhundertachtzehn und 05/100 Euro) brutto nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 94,25 EUR (in Worten: Vierundneunzig und 25/100 Euro) brutto seit dem 01.08.2012;
weiteren 94,25 EUR (in Worten: Vierundneunzig und 25/100 Euro) brutto seit dem 01.09.2012
weiteren 94,29 EUR (in Worten: Vierundneunzig und 29/100 Euro) brutto seit dem 01.10.2012
weiteren 95,90 EUR (in Worten: Fünfundneunzig und 90/100 Euro) brutto seit dem 01.11.2012
und weiteren 139,36 EUR (in Worten: Einhundertneununddreißig und 36/100 Euro) brutto seitdem 01.12.2012
zuerkannt wurden.
Im Übrigen wird die Berufung der Beklagten zurückgewiesen.
Die Beklagte hat die Kosten der Berufung zu tragen.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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