1. Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 26. Januar 2022 - 9 Sa 1023/21 - insoweit aufgehoben, als es die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Dortmund vom 20. Juli 2021 -
2. Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Dortmund vom 20. Juli 2021 -
3. Die Kosten des Rechtsstreits werden gegeneinander aufgehoben.
Von Rechts wegen!
Die Parteien streiten darüber, ob dem Kläger in der Freistellungsphase seiner Altersteilzeit ein Anspruch auf die einmalige Corona-Sonderzahlung für das Jahr 2020 zusteht.
Testen Sie "Praxishandbuch Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|