I. Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 10. Mai 2019 - 6 Sa 538/18 - im Kostenpunkt und insoweit aufgehoben, als es die Berufung der Klägerin gegen die Abweisung der Kündigungsschutzklage zurückgewiesen hat.
II. Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 25. Mai 2018 -
1. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis durch die Kündigung des Beklagten vom 27. Januar 2018 nicht aufgelöst worden ist.
2. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
III. Die Klägerin trägt die Kosten der ersten und zweiten Instanz zu 83 %, der Beklagte zu 17 %. Die Kosten des Revisionsverfahrens trägt der Beklagte.
Von Rechts wegen!
Die Parteien streiten über die Wirksamkeit einer betriebsbedingten Kündigung sowie hilfsweise über einen Anspruch auf Nachteilsausgleich.
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