1. Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 26. Februar 2020 - 4 Sa 1283/19 - wird zurückgewiesen.
2. Die Beklagte hat 90 % der Kosten der Revision zu tragen, der Kläger 10 %.
Von Rechts wegen!
Hinweise des Senats:
Parallelentscheidung zu führender Sache -
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