Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts München vom 15. September 2015 - 7 Sa 190/15 - wird zurückgewiesen.
Der Kläger hat die Kosten der Revision zu tragen.
Von Rechts wegen!
Hinweise des Senats:
Parallelentscheidung zu führender Sache -
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