1. Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Mecklenburg-Vorpommern vom 11. Februar 2015 - 3 Sa 151/14 - wird zurückgewiesen.
2. Die Klägerin hat die Kosten der Revision zu tragen. Die durch die Nebenintervention verursachten Kosten werden der Nebenintervenientin auferlegt.
Von Rechts wegen!
Die Klägerin verlangt von den Beklagten Schadensersatz wegen unterlassener Insolvenzsicherung des Wertguthabens aus Altersteilzeit im Blockmodell.
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