1. Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 19. November 2014 - 3 Sa 571/14 - teilweise aufgehoben.
2. Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Siegburg vom 14. Mai 2014 -
3. Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 778,59 Euro nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 246,87 Euro ab 12. November 2012, aus weiteren 113,94 Euro ab 16. November 2012, aus weiteren 132,93 Euro ab 15. Dezember 2012, aus weiteren 132,93 Euro ab 16. Januar 2013 sowie aus weiteren 151,92 Euro ab 16. Februar 2013 zu zahlen.
4. Soweit die Klage im Feststellungsantrag für die Zeit vom 1. Januar bis 31. August 2013 und hinsichtlich der für die Zeit bis 31. Dezember 2012 weiter geforderten Zinsen abgewiesen worden ist, wird die Revision des Klägers zurückgewiesen.
5. Im Übrigen wird der Rechtsstreit zur neuen Verhandlung und Entscheidung - auch über die Kosten der Revision - an das Landesarbeitsgericht zurückverwiesen.
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