1. Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts München vom 27. März 2014 - 3 Sa 125/13 - wird zurückgewiesen.
2. Die Klägerin hat die Kosten der Revision zu tragen.
Von Rechts wegen!
Die Parteien streiten über Ansprüche der Klägerin auf ein höheres Bruttoentgelt und eine weitere Abfindungszahlung.
Testen Sie "Praxishandbuch Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|