1. Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 21. Oktober 2014 - 16 Sa 1096/14 - wird zurückgewiesen.
2. Die Beklagte hat die Kosten der Revision zu tragen.
Von Rechts wegen!
Die Parteien streiten über die Höhe der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall.
Der Kläger ist bei der Beklagten bzw. deren Rechtsvorgängerinnen seit 1990 als Mitarbeiter in der Fluggastabfertigung beschäftigt. Er erhielt bis zum 31. August 2013 Vergütung nach dem von der GG B GmbH, einer der Rechtsvorgängerinnen der Beklagten, und der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) geschlossenen Vergütungstarifvertrag Nr. 10 vom 27. Januar 2004.
Am 25. Februar 2013 schlossen der Allgemeine Verband der Wirtschaft für Berlin und Brandenburg e. V. (AWB) und ver.di den Manteltarifvertrag für Bodenverkehrsdienstleistungen an Flughäfen in Berlin und Brandenburg (
"3. Abschnitt: Vergütung
§ 13
Allgemeines
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