Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg - Kammern Mannheim - vom 12. August 2015 -
Auf die Revision der Beklagten wird - unter Zurückweisung der Revision im Übrigen - das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg - Kammern Mannheim - vom 12. August 2015 -
Auf die Berufung des Klägers wird - unter Zurückweisung der Berufung im Übrigen - das Urteil des Arbeitsgerichts Karlsruhe vom 24. April 2014 -
Von den Kosten des Rechtsstreits erster Instanz haben der Kläger 41/50 und die Beklagte 9/50 zu tragen. Die Kosten des Berufungsverfahrens haben der Kläger zu 8/9 und die Beklagte zu 1/9 zu tragen. Die Kosten des Revisionsverfahrens haben der Kläger zu 18/25 und die Beklagte zu 7/25 zu tragen.
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